Zu Gast in Haus Wasserburg? - Aber sicher!: Allgemeinverbindliche Hygiene-Regeln für Gäste


Laut zurzeit gültiger Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind keine besonderen Schutzmaßnahmen für einen Aufenthalt in Haus Wasserburg zwingend vorgeschrieben. Gleichwohl ist es auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung in allen Bereichen, in denen sich eine Vielzahl von Menschen begegnen oder zusammentreffen, nach wie vor geboten, Schutzmaßnahmen in eigener Verantwortung einzuhalten, um sich selbst und andere zu schützen. Dieses Hygienekonzept setzt daher auf eine stärkere Eigenverantwortung der Gruppenleitungen und Gäste – um der Sicherheit aller willen.
Zudem behalten wir uns vor, die Hygieneregeln jederzeit wieder zu verschärfen, wenn steigende Infektionszahlen oder behördliche Vorgaben dies gebieten oder ratsam erscheinen lassen.

Die Gruppenleitungen im Sinne dieses Hygienekonzeptes sind bei Gästehausbelegungen die Gruppenverantwortlichen bzw. die von der buchenden Stelle benannten Personen, bei Schulen die begleitenden Lehrpersonen. Lediglich bei von unserem pädagogischen Personal betreuten Veranstaltungen (Orientierungs- und Besinnungstage, Teamtraining, Gemeinschaftserlebnistage) übernehmen die Kursleitenden während der Kurzzeiten die Aufgaben der Gruppenleitung.

1. Persönliche Hygiene

Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Die Gruppenleitung möge Ihrer Gruppe folgende wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene in geeigneter Form mitteilen:

  • Bei Krankheitszeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinns, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) einen Antigen-Schnelltest machen oder beim Auftreten der Symptome während des Aufenthaltes die Gruppenleitung informieren, die dann weitere Schritte veranlassen kann.
  • Personen mit positivem Corona-Test ist ein Besuch des Hauses untersagt.
  • Wo und wann immer möglich den Mindestabstand von 1,50 m Abstand halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Gründliche Händehygiene nach Betreten des Haues, nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen, vor und nach dem Essen, nach dem Toiletten-Gang etc. durch Händewaschen mit Seife für 20 bis 30 Sekunden und / oder Händedesinfektion. Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge bzw. in ein Einwegtaschentuch gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen wird der größtmögliche Abstand zu anderen Personen eingehalten und sich weggedreht.

2. Zugangsbeschränkungen / Corona-Tests

Zugangsbeschränkungen zum Haus z.B. in Form verpflichtender Corona-Tests bestehen nicht. Wir raten aber dringend zur Durchführung von Selbst- oder Schnelltests vor bzw. bei Anreise sowie im Rahmen des Aufenthaltes, z.B. am Abreisetag, um die Sicherheit aller zu erhöhen.

Für besondere Veranstaltungsarten (wie z.B. Liedtage) behalten wir uns weitergehendere Regeln vor; diese werden dann im Vorfeld mit den Gruppenleitungen bzw. den Teilnehmenden vereinbart bzw. bei eigenen Veranstaltungen in der Ausschreibung auf der Homepage veröffentlicht.

3. Masken

Ein Gebot zum Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 besteht nicht mehr, aber wir raten weiterhin dringend zum Tragen einer Maske im Haus, da diese einen wirksamen Basisschutz darstellt.
Durch Masken können Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann durch das Tragen einer Maske verringert werden.

4. Schnelles und effizientes Lüften

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften der Seminar-, Freizeit- und Gemeinschaftsräume sowie der Fremdenzimmer, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich möge eine Lüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen werden. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.

  • Stoßlüften: Während der Arbeitsphasen alle 20 Minuten in den Seminar-, Freizeit- und Gemeinschaftsräumen mit weit geöffneten Fenstern lüften.
  • Im Winter drei bis fünf Minuten, im Sommer zehn bis zwanzig Minuten lüften.
  • Nach ca. 45 Minuten über eine längere Zeit lüften.
  • Querlüften: Wenn möglich, gegenüberliegende Fenster gleichzeitig weit öffnen.
  • Beim Stoß- und Querlüften sinkt die Raumtemperatur nur um wenige Grad ab und steigt nach dem Schließen der Fenster schnell wieder an.

5. Besondere Maßnahmen in den Sanitärräumen

In den Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt; Desinfektionsmittelspender befinden sich darüber hinaus auf den Toiletten. Bitte geben Sie am Empfang Bescheid, wenn Seife, Handtücher oder Desinfektionsmittel nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sind.
Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden und werden bei Belegung mindestens zweimal täglich geleert.
Obschon die sanitären Anlagen bei Belegung mindestens zweimal täglich gereinigt und mehrmals am Tag kontrolliert werden, melden Sie grobe Verschmutzungen der Räume bitte unverzüglich am Empfang.

6. Meldepflicht

Werden der Gruppenleitung während oder nach dem Aufenthalt im Haus ein oder mehrere Infektions- oder Verdachtsfälle unter den Besucherinnen und Besuchern bekannt, sind diese dem Haus unverzüglich zu melden.

7. Zuwiderhandlung

Gästen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.