Laut zurzeit gültiger Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sind keine besonderen Schutzmaßnahmen für einen Aufenthalt in Haus Wasserburg zwingend vorgeschrieben. Gleichwohl ist es auch ohne eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung in allen Bereichen, in denen sich eine Vielzahl von Menschen begegnen oder zusammentreffen, nach wie vor geboten, Schutzmaßnahmen in eigener Verantwortung einzuhalten, um sich selbst und andere zu schützen. Dieses Hygienekonzept setzt daher auf eine stärkere Eigenverantwortung der Gruppenleitungen und Gäste – um der Sicherheit aller willen.
Die Gruppenleitungen im Sinne dieses Hygienekonzeptes sind bei Gästehausbelegungen die Gruppenverantwortlichen bzw. die von der buchenden Stelle benannten Personen, bei Schulen die begleitenden Lehrpersonen. Lediglich bei von unserem pädagogischen Personal betreuten Veranstaltungen (Orientierungs- und Besinnungstage, Teamtraining, Gemeinschaftserlebnistage) übernehmen die Kursleitenden während der Kurzzeiten die Aufgaben der Gruppenleitung.
Das Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Die Gruppenleitung möge Ihrer Gruppe folgende wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene in geeigneter Form mitteilen:
Zugangsbeschränkungen zum Haus z.B. in Form verpflichtender Corona-Tests bestehen nicht. Wir raten aber dringend zur Durchführung von Selbst- oder Schnelltests vor bzw. bei Anreise sowie im Rahmen des Aufenthaltes, z.B. am Abreisetag, um die Sicherheit aller zu erhöhen.
Für besondere Veranstaltungsarten (wie z.B. Liedtage oder Chorwochenenden) behalten wir uns weitergehendere Regeln vor; diese werden dann im Vorfeld mit den Gruppenleitungen bzw. den Teilnehmenden vereinbart bzw. bei eigenen Veranstaltungen in der Ausschreibung auf der Homepage veröffentlicht.
Das Gebot zum Tragen einer Medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2, die von den Gästen selbst mitzubringen ist, gilt für Menschen über sechs Jahren weiterhin vor allem im Kontakt zu anderen Gruppen oder Mitarbeitenden insbesondere auf den Gängen und Treppenhäusern, im Foyer sowie in allen gemeinschaftlich genutzten Freizeiträumen; auch beim Betreten des Speisesaales und beim Gang durch den Speisesaal ist eine Maske zu tragen. In dem Seminarräumen bleibt die Maskenpflicht bei Gemeinschaftserlebnis- oder Orientierungs-/Besinnungstagen weiterhin bestehen; bei Gästehausbelegungen können die Gruppen für die Seminarräume individuelle Lösungen wählen.
Besucherinnen und Besucher, die keine Maske zur Hand haben, erhalten gegen eine Spende von mindestens 1,00 Euro Einweg-OP-Masken am Empfang.
Durch Masken können Tröpfchen, die z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausgestoßen werden, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann durch das Tragen einer Maske verringert werden (Fremdschutz).
Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften der Seminar-, Freizeit- und Gemeinschaftsräume sowie der Fremdenzimmer, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich möge eine Lüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorgenommen werden. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird.
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion im Speisesaal gilt Maskenpflicht; lediglich am festen Platz ist die Maske entbehrlich. Auf intensives Sprechen, Schreien oder Singen möge verzichtet werden.
Frühstück, Mittagessen und Abendessen werden in Buffetform angeboten. Bitte desinfizieren Sie sich vor dem Herantreten ans Buffet die Hände und tragen einen Mund-Nasen-Schutz, bis Sie
am Tisch Platz genommen haben.
Wenn warme oder kalte Getränke in Kannen angeboten werden, soll diese jeweils nur von einer Person angefasst werden, die den Getränkeservice für die Gruppe übernimmt; sinngemäß ist bei einem etwaig bestellten Stehkaffee bzw. beim Nachmittagskaffee zu verfahren.
Getränke aus dem Getränkespender dürfen nur in je frische Gläser eingefüllt werden.
Bei der Selbstbedienung am Heißgetränkeautomat sowie am Getränkekühlschrank sind zuvor die Hände zu desinfizieren.
Die Gruppenleitung trägt Sorge dafür, dass Ordnung im Speisesaal eingehalten wird, insbesondere, indem sie die einzelnen Tischgruppen getrennt zum Buffet bittet.
Vor dem Betreten des Speisesaales mögen zusätzlich die Hände am dafür vorgesehenen Desinfektionsmittelspender vor der Speisesaaltüre desinfiziert werden.
In den Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt; Desinfektionsmittelspender befinden sich darüber hinaus auf den Toiletten. Bitte geben Sie am Empfang Bescheid, wenn Seife, Handtücher oder Desinfektionsmittel nicht mehr in ausreichender Menge vorhanden sind.
Entsprechende Auffangbehälter für Einmalhandtücher sind vorhanden und werden bei Belegung mindestens zweimal täglich geleert.
Obschon die sanitären Anlagen bei Belegung mindestens zweimal täglich gereinigt und mehrmals am Tag kontrolliert werden, melden Sie grobe Verschmutzungen der Räume bitte unverzüglich am Empfang.
Im Falle von zwei oder mehr unterschiedlichen Gruppen im Haus kann die Haus- bzw. Kursleitung durch Zuweisung fester Essenszeiten dafür Sorge tragen, dass sich die Gruppen möglichst wenig begegnen. Zudem können die Räume des Hauses den einzelnen Gruppen zugewiesen werden. Die Gruppenleitungen mögen sich bezüglich der Essenzeiten und der Nutzung der Freizeiträume bitte im Vorfeld mit der Hausbelegung absprechen.
Außer den Begleitpersonen zur Übernahme der Aufsichtspflicht sowie dem Reinigungspersonal und der Haustechnik sollten andere Personen auch der eigenen Gruppe keinen Zutritt zu fremden Zimmern haben.
Bewohnende von Zimmern mit WC mögen im Rahmen ihres Aufenthaltes das WC auf dem Zimmer und kein öffentliches WC im Haus nutzen.
Die Zimmer werden im Rahmen des Aufenthaltes nicht zwischengereinigt, sofern dieser nicht länger als vier Übernachtungen dauert.
Am Abreisetag müssen die Zimmer in der Regel bis 8:30 Uhr geräumt sein; Ausnahmen werden von der Hausleitung bestimmt. Das Gepäck wird in einem Raum zwischengelagert; dabei sollte auf entsprechende Abstände geachtet werden.
Werden der Gruppenleitung während oder nach dem Aufenthalt im Haus ein oder mehrere Infektions- oder Verdachtsfälle unter den Besucherinnen und Besuchern bekannt, sind diese dem Haus unverzüglich zu melden.
Gästen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.